Übertragbarkeit Aktienarten
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Catégorie :Category: nCreator TI-Nspire
Auteur Author: Damir
Type : Classeur 3.0.1
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Taille Size: 1.97 Ko KB
Mis en ligne Uploaded: 08/01/2025 - 18:36:54
Uploadeur Uploader: Damir (Profil)
Téléchargements Downloads: 4
Visibilité Visibility: Archive publique
Shortlink : http://ti-pla.net/a4440267
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Description
Fichier Nspire généré sur TI-Planet.org.
Compatible OS 3.0 et ultérieurs.
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Übertragbarkeit/Aktienarten Inhaberaktien-> Der Besitzer kann das in der Urkunde verbriefteRecht geltend machen. Der Eigentümer bleibt für die AG unbekannt. Sie werdendurch Einigung und Übergabe übertragen. Namensaktie-> Name des Anteilseigners in der Urkundeeingetragen. Bei nicht verbrieften Namensaktien werden Name, Wohnort und Geb.des Aktionärs eingetragen. Nicht volleingezahlte Aktien (25% des Nennwerts)sind immer Namensaktien. Virtuelle Namensaktie-> Dies sind Namensaktien beiwelchen die Zustimmung der AG für Übertragungen benötigt wird Ausgabezeitpunkt Alte Aktien-> Sind bereits vor der Kapitalerhöhungvorhanden. Sie gewähren ein Bezugsrecht aus junge Aktien Junge Aktien-> sind Aktien, welche bei deinerKapitalerhöhung den Aktionären zum Kauf angeboten wird. Sie können auch vomdritten erworben werden, wenn Alt-Aktionäre ihre Bezugsrechte verkaufen. Beteiligungshöhe Nennbetragsaktien-> müssen einen bestimmten Nennbetraghaben, welcher auch auf ihnen aufgedruckt ist. Der Mindestnennwert liegt bei 1Eund muss immer auf volle Euro lauten. Die Summe der Nennwerte allerausgegebenen Aktien bildet das Grundkapital. Stückaktien-> bzw. Nennwertlose Aktien repräsentiereneinen anteiligen Betrag am Grundkapital. Der Anteil ist auf der Aktieaufgedruckt Anteilswert= Grundkapital/Anzahl der Aktien Verbrieften Rechten Stammaktien-> sind die gewöhnlichen Aktien, diesegewähren dem Aktionär die nach dem AktG oder Satzung stehenden Rechte Vorzugsaktien-> meist gewählte Form (Vorzüge: Ertrag->Vorzugsdividende,Bezugsrecht, Liquidation) Made with nCreator - tiplanet.org
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Übertragbarkeit/Aktienarten Inhaberaktien-> Der Besitzer kann das in der Urkunde verbriefteRecht geltend machen. Der Eigentümer bleibt für die AG unbekannt. Sie werdendurch Einigung und Übergabe übertragen. Namensaktie-> Name des Anteilseigners in der Urkundeeingetragen. Bei nicht verbrieften Namensaktien werden Name, Wohnort und Geb.des Aktionärs eingetragen. Nicht volleingezahlte Aktien (25% des Nennwerts)sind immer Namensaktien. Virtuelle Namensaktie-> Dies sind Namensaktien beiwelchen die Zustimmung der AG für Übertragungen benötigt wird Ausgabezeitpunkt Alte Aktien-> Sind bereits vor der Kapitalerhöhungvorhanden. Sie gewähren ein Bezugsrecht aus junge Aktien Junge Aktien-> sind Aktien, welche bei deinerKapitalerhöhung den Aktionären zum Kauf angeboten wird. Sie können auch vomdritten erworben werden, wenn Alt-Aktionäre ihre Bezugsrechte verkaufen. Beteiligungshöhe Nennbetragsaktien-> müssen einen bestimmten Nennbetraghaben, welcher auch auf ihnen aufgedruckt ist. Der Mindestnennwert liegt bei 1Eund muss immer auf volle Euro lauten. Die Summe der Nennwerte allerausgegebenen Aktien bildet das Grundkapital. Stückaktien-> bzw. Nennwertlose Aktien repräsentiereneinen anteiligen Betrag am Grundkapital. Der Anteil ist auf der Aktieaufgedruckt Anteilswert= Grundkapital/Anzahl der Aktien Verbrieften Rechten Stammaktien-> sind die gewöhnlichen Aktien, diesegewähren dem Aktionär die nach dem AktG oder Satzung stehenden Rechte Vorzugsaktien-> meist gewählte Form (Vorzüge: Ertrag->Vorzugsdividende,Bezugsrecht, Liquidation) Made with nCreator - tiplanet.org
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