Aktienarten und mehr
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Shortlink : http://ti-pla.net/a4440476
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Inhaberaktien Bei Inhaberaktien kann jeweils der Besitzer das in der Urkunde verbriefte Recht geltend machen. Der Eigentümer (Inhaber) der Aktien bleibt für die Aktiengesellschaft in der Regel unbekannt. Sie werden durch Einigung und Übergabe übertragen [§§ 929ff. BGB]. Namensaktien Auf ihnen ist bei effektiven Stücken (Urkunden) der Name des Anteilseigners (Aktionärs) eingetragen. Bei nicht verbrieften Namensaktien (ohne Urkunde) werden z. B. die Namen der Aktionäre, der Wohnort und die Geburtsdaten der Aktionäre im Aktienregister der AG eingetragen [§ 67 | AktG].' Die Übertragung erfolgt durch Löschung und Neueintragung im Aktienregister [$ 67 III AktG]. Nicht voll eingezahlte Aktien (Mindesteinzahlung 25% des Nennwerts) sind immer Namensaktien [§ 10 l| AktG]. Vinkulierte Namensaktien? Sie stellen Namensaktien dar, bei denen die Übertragung an die Zustimmung der AG gebunden ist [20:22] Arton der Aktion nach ihrem Ausgabezeitpunkt Alte Aktien Junge Aktien Sind die zum Zeitpunkt einer Grundkapitalerhöhung bereits vorhandenen Aktien, Sie gewähren ein Bezugsrecht auf junge Aktien" (vgl. S, 50ff.). Sind Aktien, die bei einer Grundkapitalerhöhung den Aktionären zum Keif angeboten werden. Die alten Aktionäre können ihr Bezugsrecht verkaufen, sodass auch Dritte die jungen Aktien erwerben können, [20:23] Arten der Aktien nach der Angabe der Beteiligungshöhe Nennbetrags-aktien Sie müssen auf einen bestimmten Nennbetrag in EUR lauten, Dieser ist auf den Aktien aufgedruckt. Der Mindestnennbetrag einer Aktie beträgt einen Euro, Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten [$ 8l1 AktG]. Die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien ergibt das Grundkapital. Stückaktien Stückaktien (nennwertlose Aktien) repräsentieren einen anteiligen Betrag am Grundkapital. Der Anteil steht auf der Aktie aufgedruckt, z. B, 1 Aktie der X-AG, Der Anteilswert (fiktive' Nennwert) wird berechnet: Grundkapital Anteilswert = Anzahl der Aktien Beispiel: Hat eine Aktiengesellschaft ein Grundkapital von 10 Mio. EUR und gibt sie 2 Mio, Stückaktien aus, so ist jede Stückaktie mit einem zweimillionstel Teil am Grundkapital der AG beteiligt. Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten [§ 8 III AktG]. Eine Ausgabe mit einem höheren Betrag ist zulässig (§ 9 || AktG]. [20:23] Arten der Aktien nach den verbrieften Rechten Stammaktien Sie sind die gewöhnlichen", von einer AG zur Beschaffung von Grundkapital herausgegebenen Aktien, Diese Aktien gewähren dem Aktionär die nach dem Aktiengesetz oder der Satzung zustehenden Rechte, Vorzugsaktien Vorzugsaktien sind gegenüber Stammaktien mit bestimmten Vorzügen ausge-stattet. Diese Vorzüge können im Ertrag (z. B. Vorzugsdividende), Bezugsrecht und/oder bei der Liquidation der Gesellschaft liegen, Von praktischer Bedeutung sind vor allem die stimmrechtlosen Vorzugsaktien. Ihre Inhaber erhalten z. B. eine höhere Dividende, verzichten dafür jedoch auf ihr Stimmrecht. Für die Stammaktionäre kann die Ausgabe stimmrechtloser Vorzugsaktien bei einer Kapitalerhöhung vorteilhaft sein, da sich dadurch das Stimmrechtsverhältnis in der Hauptversammlung nicht verändert. Die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien ist nach $ 12 || AktG unzulässig, [20:24] Ordentliche Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung gegen Einlagen) "3.3.2.1 Grundbegriffe und Ablauf der ordentlichen Kapitalerhöhung Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung [$$ 182-191 AktG] erfolgt die Beschaffung der liquiden Mittel gegen Ausgabe junger (neuer) Aktien. " Der Emissionskurs (Ausgabekurs, Bezugskurs) der jungen Aktien darf bei Nennwertaktien nicht unter dem Nennwert (unter pari) liegen. " Bei Stückaktien darf der Emissionskurs nicht unter dem Beteiligungswert einer Aktie (dem fiktiven Nennwert") liegen. Eine Überpari-Emission ist zulässig. Sie hat zur Folge, dass der Nennwert der Kapitalerhöhung wesentlich geringer sein kann als der erforderliche Kapitalbedarf der AG. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen fließen der Aktiengesellschaft entsprechende Geldmittel, bei einer Kapitalerhöhung gegen Sachmittel (z.B. Einbringung von Grundstücken) entsprechende Sachmittel zu (siehe $ 183 AktG). In Höhe des Nennbetrags der gezeichneten Aktien erhöht sich das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft. Bei einer AG mit Stückaktien muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen [§ 182 |, S. 5 AktG]. Der über den Nennbetrag hinausgehende Mittelzufluss, das sogenannte Agio, wird als Kapitalrücklage ausgewiesen [§ 272 ||, Nr. 1 HGB]. In Höhe des gesamten Mittelzuflusses erhöht sich das bilanzierte Eigenkapital der AG. 3.3.2.2 Begriff Bezugsrecht und die Berechnung des Bezugsverhältnisses (1) Begriff Bezugsrecht Damit die bisherigen Aktionäre bei der Ausgabe junger (neuer) Aktien nicht benachteiligt werden, muss nach § 186 l AktG jedem Altaktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der jungen Aktien zugeteilt werd
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Inhaberaktien Bei Inhaberaktien kann jeweils der Besitzer das in der Urkunde verbriefte Recht geltend machen. Der Eigentümer (Inhaber) der Aktien bleibt für die Aktiengesellschaft in der Regel unbekannt. Sie werden durch Einigung und Übergabe übertragen [§§ 929ff. BGB]. Namensaktien Auf ihnen ist bei effektiven Stücken (Urkunden) der Name des Anteilseigners (Aktionärs) eingetragen. Bei nicht verbrieften Namensaktien (ohne Urkunde) werden z. B. die Namen der Aktionäre, der Wohnort und die Geburtsdaten der Aktionäre im Aktienregister der AG eingetragen [§ 67 | AktG].' Die Übertragung erfolgt durch Löschung und Neueintragung im Aktienregister [$ 67 III AktG]. Nicht voll eingezahlte Aktien (Mindesteinzahlung 25% des Nennwerts) sind immer Namensaktien [§ 10 l| AktG]. Vinkulierte Namensaktien? Sie stellen Namensaktien dar, bei denen die Übertragung an die Zustimmung der AG gebunden ist [20:22] Arton der Aktion nach ihrem Ausgabezeitpunkt Alte Aktien Junge Aktien Sind die zum Zeitpunkt einer Grundkapitalerhöhung bereits vorhandenen Aktien, Sie gewähren ein Bezugsrecht auf junge Aktien" (vgl. S, 50ff.). Sind Aktien, die bei einer Grundkapitalerhöhung den Aktionären zum Keif angeboten werden. Die alten Aktionäre können ihr Bezugsrecht verkaufen, sodass auch Dritte die jungen Aktien erwerben können, [20:23] Arten der Aktien nach der Angabe der Beteiligungshöhe Nennbetrags-aktien Sie müssen auf einen bestimmten Nennbetrag in EUR lauten, Dieser ist auf den Aktien aufgedruckt. Der Mindestnennbetrag einer Aktie beträgt einen Euro, Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten [$ 8l1 AktG]. Die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien ergibt das Grundkapital. Stückaktien Stückaktien (nennwertlose Aktien) repräsentieren einen anteiligen Betrag am Grundkapital. Der Anteil steht auf der Aktie aufgedruckt, z. B, 1 Aktie der X-AG, Der Anteilswert (fiktive' Nennwert) wird berechnet: Grundkapital Anteilswert = Anzahl der Aktien Beispiel: Hat eine Aktiengesellschaft ein Grundkapital von 10 Mio. EUR und gibt sie 2 Mio, Stückaktien aus, so ist jede Stückaktie mit einem zweimillionstel Teil am Grundkapital der AG beteiligt. Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten [§ 8 III AktG]. Eine Ausgabe mit einem höheren Betrag ist zulässig (§ 9 || AktG]. [20:23] Arten der Aktien nach den verbrieften Rechten Stammaktien Sie sind die gewöhnlichen", von einer AG zur Beschaffung von Grundkapital herausgegebenen Aktien, Diese Aktien gewähren dem Aktionär die nach dem Aktiengesetz oder der Satzung zustehenden Rechte, Vorzugsaktien Vorzugsaktien sind gegenüber Stammaktien mit bestimmten Vorzügen ausge-stattet. Diese Vorzüge können im Ertrag (z. B. Vorzugsdividende), Bezugsrecht und/oder bei der Liquidation der Gesellschaft liegen, Von praktischer Bedeutung sind vor allem die stimmrechtlosen Vorzugsaktien. Ihre Inhaber erhalten z. B. eine höhere Dividende, verzichten dafür jedoch auf ihr Stimmrecht. Für die Stammaktionäre kann die Ausgabe stimmrechtloser Vorzugsaktien bei einer Kapitalerhöhung vorteilhaft sein, da sich dadurch das Stimmrechtsverhältnis in der Hauptversammlung nicht verändert. Die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien ist nach $ 12 || AktG unzulässig, [20:24] Ordentliche Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung gegen Einlagen) "3.3.2.1 Grundbegriffe und Ablauf der ordentlichen Kapitalerhöhung Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung [$$ 182-191 AktG] erfolgt die Beschaffung der liquiden Mittel gegen Ausgabe junger (neuer) Aktien. " Der Emissionskurs (Ausgabekurs, Bezugskurs) der jungen Aktien darf bei Nennwertaktien nicht unter dem Nennwert (unter pari) liegen. " Bei Stückaktien darf der Emissionskurs nicht unter dem Beteiligungswert einer Aktie (dem fiktiven Nennwert") liegen. Eine Überpari-Emission ist zulässig. Sie hat zur Folge, dass der Nennwert der Kapitalerhöhung wesentlich geringer sein kann als der erforderliche Kapitalbedarf der AG. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen fließen der Aktiengesellschaft entsprechende Geldmittel, bei einer Kapitalerhöhung gegen Sachmittel (z.B. Einbringung von Grundstücken) entsprechende Sachmittel zu (siehe $ 183 AktG). In Höhe des Nennbetrags der gezeichneten Aktien erhöht sich das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft. Bei einer AG mit Stückaktien muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen [§ 182 |, S. 5 AktG]. Der über den Nennbetrag hinausgehende Mittelzufluss, das sogenannte Agio, wird als Kapitalrücklage ausgewiesen [§ 272 ||, Nr. 1 HGB]. In Höhe des gesamten Mittelzuflusses erhöht sich das bilanzierte Eigenkapital der AG. 3.3.2.2 Begriff Bezugsrecht und die Berechnung des Bezugsverhältnisses (1) Begriff Bezugsrecht Damit die bisherigen Aktionäre bei der Ausgabe junger (neuer) Aktien nicht benachteiligt werden, muss nach § 186 l AktG jedem Altaktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der jungen Aktien zugeteilt werd
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