Gläubigerschutz
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Catégorie :Category: nCreator TI-Nspire
Auteur Author: Sunil
Type : Classeur 3.0.1
Page(s) : 1
Taille Size: 1.81 Ko KB
Mis en ligne Uploaded: 08/01/2025 - 21:05:39
Uploadeur Uploader: Sunil (Profil)
Téléchargements Downloads: 3
Visibilité Visibility: Archive publique
Shortlink : http://ti-pla.net/a4440577
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Description
Fichier Nspire généré sur TI-Planet.org.
Compatible OS 3.0 et ultérieurs.
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Er fordert, dass vorsichtig zu bewerten ist. Es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Der Grundsatz der Vorsicht dient dem Gläubiger-Aus dem Grundsatz der Vorsicht sind folgende Prinzipien abgeleitet: Niederwertprinzip: Bei einer dauernden Wertminderung muss beim Anlagevermögen der niedrigere Wert angesetzt werden. NEU Realisations-prinzip Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie über den Markt, d.h. durch einen Verkauf, realisiert sind. Gewinne, die bis zum Abschlusstag noch nicht realisiert sind, dürfen nach dem Grundsatz der Vorsicht nicht berücksichtigt werden. NEU Imparitäts-prinzip Da noch nicht realisierte Verluste zu berücksichtigen sind, nicht realisierte Gewinne jedoch nicht, kommt es zu einer ungleichen Behandlung von nicht realisierten Verlusten einerseits und nicht realisierten Gewinnen andererseits. NEU Wertauf-holungs-prinzip Werden Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens außerplanmäßig abgeschrieben und fallen später die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weg, ist eine Zuschreibung (Wert-aufholung) vorzunehmen. Höchstwert der Wertaufholung sind die um die planmäßige Abschreibung verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Anschaffungskostenprinzip: Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs-oder Herstellungskosten anzusetzen. NEU Höchstwertprinzip: Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Made with nCreator - tiplanet.org
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Er fordert, dass vorsichtig zu bewerten ist. Es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Der Grundsatz der Vorsicht dient dem Gläubiger-Aus dem Grundsatz der Vorsicht sind folgende Prinzipien abgeleitet: Niederwertprinzip: Bei einer dauernden Wertminderung muss beim Anlagevermögen der niedrigere Wert angesetzt werden. NEU Realisations-prinzip Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie über den Markt, d.h. durch einen Verkauf, realisiert sind. Gewinne, die bis zum Abschlusstag noch nicht realisiert sind, dürfen nach dem Grundsatz der Vorsicht nicht berücksichtigt werden. NEU Imparitäts-prinzip Da noch nicht realisierte Verluste zu berücksichtigen sind, nicht realisierte Gewinne jedoch nicht, kommt es zu einer ungleichen Behandlung von nicht realisierten Verlusten einerseits und nicht realisierten Gewinnen andererseits. NEU Wertauf-holungs-prinzip Werden Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens außerplanmäßig abgeschrieben und fallen später die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weg, ist eine Zuschreibung (Wert-aufholung) vorzunehmen. Höchstwert der Wertaufholung sind die um die planmäßige Abschreibung verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Anschaffungskostenprinzip: Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs-oder Herstellungskosten anzusetzen. NEU Höchstwertprinzip: Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Made with nCreator - tiplanet.org
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